专利摘要:

公开号:WO1989001752A1
申请号:PCT/DE1988/000517
申请日:1988-08-24
公开日:1989-03-09
发明作者:Hans Bessenbach;Michael Crummenauer
申请人:Fissler Gmbh;
IPC主号:A47J36-00
专利说明:
[0001] KOCHGESCHIRR Beschreibung:
[0002] Die Erfindung bezieht sich auf ein Kochgeschirr, z.B. einen Topf oder eine Pfanne, mit einem Behälterteil aus nichtrostendem Stahl vergleichsweise geringer Wandstärke und einer vergleichsweise dicken Bodenplatte aus Aluminium od. dgl. gut wärmeleitfähigem Material auf der Bodenaußenseite des Behälterteils sowie mit einer wenigstens teilweise aus magnetisierbaren Material bestehenden Bodenscheibe auf der Außenseite der Bodenplatte.
[0003] Geschirre aus nichtrostendem Stahl für Gas- oder Elektroherde sind wegen dauerhafter Gebrauchsfähigkeit, guter Reinigungsmöglichkeit und ansprechendem Aussehen bspw. gegenüber emaillierten Töpfen sehr geschätzt. Da rostfreier Stahl jedoch verhältnismäßig geringe Wärmeleitfähigkeit hat, ist der Behälterteil vergleichsweise geringer Wandstärke des Kochgeschirrs üblicherweise mit einer vergleichsweise dicken Bodenplatte aus Aluminium od. dgl. gut wärmeleitfähigem Material versehen. Die Bodenplatte gewährleistet wegen ihrer guten Wärmeleitfähigkeit auch bei nur lokaler Erhitzung ein über die gesamte Bodeninnenfläche gleichmäßiges Garen. Die Bodenplatte aus Aluminium od. dgl. gut wärmeleitfähigem Material weist bei einem Kochgeschirr nach der DE-OS 22 58 795 auf ihrer Außenseite eine Schutzverkleidung aus nichtrostendem Stahl auf, deren Merkmale mit denjenigen des Behälterteils identisch sind.
[0004] Kochgeschirre der genannten Art bestehen üblicherweise aus austenitischem Stahl; sie sind für die Verwendung auf sogenannten Induktionsherden, also für eine Erwärmung des Kochgeschirrs und damit des Kochgutes mit Hilfe von magnetischer Wechselfelder nicht geeignet, da Stähle mit austenitischem Gexüge nicht oder nur gering magnetisierbar sind. In der nicht vorveröffentlichten älteren Patentanmeldung P 36 34 841.4 ist ein Edelstahlkochgeschirr der eingangs genannten Art vorgeschlagen, welches zum Zweck der Eignung nicht nur für das Kochen auf Gas- oder Elektroheizplatten, sondern auch auf Induktionsherden eine Bodenscheibe aufweist, die aus einer Zwischenschicht aus ferritischem Stahl besteht, die von Außenschichten aus austenitischem Stahl begrenzt ist. Diese Lösung ist wegen der dreischichtigen Bodenscheibe verhältnismäßig aufwendig.
[0005] In der nicht vorveröffentlichten älteren Patentanmeldung P 36 39 013.5 ist ferner ein nicht nur für Gas- und Elektroheizplatten, sondern auch für Induktionsherde geeignetes Kochgeschirr der eingangs genannten Art bekannt. Dabei befindet sich auf der Außenseite einer Bodenscheibe aus Aluminium od. dgl. gut wärmeleitfähigem Material eine Bodenscheibe aus austenitischem Stahl, auf deren Außenseite wiederum ein magnetisierbares Material sehr geringer Dicke aufgebracht ist.
[0006] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Kochgeschirr der eingangs genannten Art vorzuschlagen, welches bei einfacherer Herstellung und wirksamerem Einsatz auf einem Induktionsherd bei Erhitzung zuverlässig eine ebene Aufstandsfläche behält, so daß ein Einsatz auf einer Elektroplatte bei guter und gleichmäßiger Wärmeübertragung möglich bleibt.
[0007] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Bodenscheibe im wesentlichen aus Nickel oder einer Nickellegierung besteht oder wenigstens eine Zwischenschicht aus Nickel oder einer Nickellegierung aufweist. Es hat sich überraschenderweise gezeigt, daß bei einer solchen Bodenschichtkonstruktion aufgrund des Bimetalleffektes und/oder der Misch ausdehnung bei Erhitzung eine Kompensation in der Weise erfolgt, daß die Aufstandsfläche des Bodens zuverlässig eben bleibt. Nickel bzw. Nickellegierungen haben zudem eine sehr hohe magnetische Permeabilität, so daß bei verhältnismäßig geringer Schichtdicke ein wirksamer Einsatz auf Induktionsherden möglich ist. Nickel läßt sich außerdem gut verformen und insbesondere gut Plattieren, was zu einer kostengünstigen Herstellung führt.
[0008] Ferner weisen erfindungsgemäße Bodenscheiben eine gute Korrosionsbeständigkeit auf.
[0009] Bei einer besonderen Ausgestaltung des Erfindungsgedankens kann die Bodenplatte aus einer Zwischenschicht aus Nickel und einer Außenschicht aus nichtrostendem Stahl bestehen, die als Schutzschicht dient.
[0010] Besonders günstige Ergebnisse hinsichtlich Magnetisierungsverhalten unter den von üblichen Induktionsherden angebotenen Magnetfeldern, Dehnungsverhalten unter Berücksichtigung des übrigen Materials des Behälterbodens und Korrosionsbeständigkeit ergeben sich überraschenderweise dann, wenn die Nickellegierung folgende Analyse aufweist: Ni : 50 - 100%; Cr : bis 6%; Mo: bis 6%, Cu : bis 14%; Mn: bis 6%; Si : bis 1,5%; C: bis 0,7% und Rest Fe.
[0011] Hinsichtlich der genannten Kriterien haben sich insbesondere Nickellegierungen bewährt, welche folgende Analyse aufweisen: Ni: 70 bis 80%, vorzugsweise etwa 75%; Cr:1 bis 3%, vorzugsweise etwa 2%; Cu : 3 bis 7%, vorzugsweise etwa 5%; Mn: 0,3 bis 0, 7%, vorzugsweise etwa 0, 5%, Si: 0, 1 bis 0, 3%, vorzugsweise etwa 0, 2%; C: 0, 001 bis 0, 01%, vorzugsweise etwa 0, 02% und Rest Fe, oder folgende Analyse: Ni : 75 bis 85%, vorzugsweise etwa 80%; Mo: 4 bis 6%, vorzugsweise etwa 5%; Mn: 0, 3 bis 0 , 1% , vorzugsweise etwa 0,5%; Si : 0, 2 bis 0, 4%, vorzugsweise etwa 0, 3%; C: 0,001 bis 0, 01%, vorzugsweise etwa 0, 02% und Rest Fe. Die im wesentlichen aus Nickel oder einer Nickellegierung bestehende Bodenscheibe bzw. die Zwischenschicht aus Nickel oder einer Nickellegierung haben vorzugsweise eine Stärke zwischen etwa 0, 2 und 2 mm.
[0012] Es hat sich ferner als günstig erwiesen, wenn die Bodenscheibe eine Stärke hat, die etwa der Wandstärke des Behälterteils entspricht.
[0013] Die Bodenplatte kann bspw. auf der Bodenaußenseite des Behälterteils und ggf. auch die Bodenscheibe auf der Außenseite der Bodenplatte mit Hilfe des an sich bekannten Schlagpressens bei erhöhter Temperatur, vorzugsweise unter Zwischenlage je einer Folie aus Aluminium od. dgl. gut wärmeleitfähigem Material festgelegt sein.
[0014] Die vergleichsweise dicke Bodenplatte aus Aluminium od. dgl. gut wärmeleitfähigem Material dient bei der herkömmlichen Beheizung mit Gas- oder Elektroheizplatte in der bekannten Weise der Vergleichmäßigung der Wärmezufuhr in das Kochgeschirrinnere. Bei der induktiven Beheizung übernimmt die Bodenplatte nun zusätzlich die Funktion eines Dämpfungsgliedes. Bekanntlich verschwindet die Wärmezufuhr bei einem Induktionsherd unmittelbar mit dem Abschalten des magnetischen Wechselfeldes und der Geschirrboden würde ohne die vergleichsweise dicke Bodenplatte aus Aluminium od. dgl. gut wärmeleitfähigem Material sofort abkühlen, so daß häufige Schaltvorgänge des Induktionsherdes erforderlich wären, um das Kochgut in dem Kochgeschirr auf einer konstanten Temperatur zu halten. Die vergleichsweise dicke Bodenplatte aus Aluminium od. dgl. gut wärmeleitfähigem Material dient jedoch als Wärmespeicher, so daß das Ein- und Ausschalten des Induktionsherdes zur Aufrechterhaltung einer verhältnismäßig gleichmäßigen Kochtemperatur nur in größeren zeitlichen Abständen erforderlich ist. Dies ist insbesondere wichtig in bezug auf die Zulassungsvorschriften für Induktionsherde, die vorsehen, daß innerhalb einer vorgegebenen Zeiteinheit eine bestimmte Zahl von Schaltvorgängen nicht überschritten werden darf. Mit der Erfindung werden andererseits trotz der vergleichsweise dicken Bodenplatte aus Aluminium od. dgl. gut wärmeleitfähigem Material die Vorteile eines schnellen Aufheizens, welche mit dem induktiven Kochen verbunden sind, im wesentlichen aufrecht erhalten.
[0015] Anhand der Zeichnung wird nachfolgend ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
[0016] Hie einzige Figur veranschaulicht schematisch die wesentlichen Bestandteile eines die Erfindung aufweisenden induktionsherdgeeigneten Kochgeschirrs in Form eines Topfes vor dem Zusammenfügen.
[0017] Das Kochgeschirr hat einen Behälterteil 1 aus dem üblichen nichtrostenden austenitischen Stahl (z.B. Nr. 1.4301 nach DIN 17007) mit einer Wandstärke von bspw. zwischen etwa 0, 8 und 1, 0 mm. Auf der Bodenseite des Behälterteils 1 wird eine Bodenplatte 1 aus Aluminium, einer Aluminiumlegierung oder einem anderen gut wärmeleitfähigem Material mit einer Stärke von einigen Millimetern festgelegt. Auf der Außenseite der Bodenscheibe 2 wird eine Bodenscheibe 3 aufgebracht, die erfindungsgemäß entweder im wesentlichen aus Nickel oder einer Nickellegierung besteht oder, wie dargestellt, aus einer Zwischenschicht 4 aus Nickel oder einer Nickellegierung und einer Außenschicht 5 aus nichtrostendem Stahl besteht. Die im wesentlichen aus Nickel oder einer Nickellegierung bestehende Bαdenscheibe 3 bzw. die Zwischenschicht 4 aus Nickel oder einer Nickellegierung haben eine Stärke zwischen etwa 0, 2 und 2 mm. Vorzugsweise entspricht die Stärke der Bodenscheibe 2 etwa der Wandstärke des Behälterteils 1. Insbesondere die Aufbringung der Bodenplatte 2 auf die Bodenaußenseite des Behälterteils 1 kann durch Zwischenlage einer Aluminiumfolie bspw. eine Dicke zwischen 0,02 und 0,1 mm unter Anwendung des aus der DE-OS 22 07 448 an sich bekannten Stoßdruckschweißens unter erhöhter Temperatur erfolgen, wobei vorzugsweise Stoßdrücke zwischen etwa 1.000 und 1.500 kg/cm2 und Temperaturen zwischen etwa 300 und 500°C angewendet werden. Die im wesentlichen aus Nickel oder einer Nickellegierung bestehende Bodenscheibe 3 bzw. die Zwischenschicht 4 aus Nickel oder einer Nickellegierung kann entweder auf die Unterseite der Bodenplatte 2 oder die Innenseite der Außenschicht 5 aus nichtrostendem Stahl aufplattiert werden.
[0018] Bezugszeichenliste :
[0019] 1 Behälterteil
[0020] 2 Bodenplatte
[0021] 3 Bodenscheibe
[0022] 4 Zwischenschicht
[0023] 5 Außenschicht
权利要求:
ClaimsAnsprüche :
1. Kochgeschirr, z.B. Topf oder Pfanne, mit einem Behälterteil (1) aus nichtrostendem Stahl, vergleichsweise geringer Wandstärke und einer vergleichsweise dicken Bodenplatte (2) aus Aluminium od. dgl. gut wärmeleitfähigem Material auf der Bodenaußenseite des Behälterteils (1) sowie mit einer wenigstens teilweise aus magnetisierbarem Material bestehenden Bodenscheibe (3) auf der Außenseite der Bodenplatte (2), dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenscheibe (3) im wesentlichen aus Nickel oder einer Nickellegierung besteht oder wenigstens eine Zwischenschicht (4) aus Nickel oder einer Nickellegierung aufweist.
2. Kochgeschirr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenscheibe (3) aus einer Zwischenschicht (4) aus Nickel oder einer Nickellegierung und einer Außenschicht (5) aus nichtrostendem Stahl besteht
3. Kochgeschirr nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nickellegierung folgende Analyse aufweist: Ni : 50-100%; Cr: bis 6%; Mo: bis 6%; Cu: bis 14%; Mu: bis 6%, Si: bis 1, 5%; C: bis 0, 7% und Rest Fe .
4. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nickellegierung folgende Analyse aufweist: Ni: 70 bis 80%, vorzugsweise etwa 75%; Cr 1 bis 3%, vorzugsweise etwa 2%; Cu: 3 bis 7%, vorzugsweise etwa 5%; Mn: 0, 3 bis 0, 7%, vorzugsweise etwa 0, 5%; Si: 0, 1 bis 0, 3%, vorzugsweise etwa 0, 2%; C: 0, 001 bis 0, 01%, vorzugsweise etwa 0, 02% und Rest Fe.
5. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nickellegierung folgende Analyse aufweist: Ni: 75 bis 85%, vorzugsweise etwa 80%; Mo: 4 bis 6%, vorzugsweise etwa 5%; Mn: 0, 3 bis 0, 7%, vorzugsweise etwa 0, 5%; Si: 0, 2 bis 0, 4%, vorzugsweise etwa 0, 3%; C: 0, 001 bis 0,01%, vorzugsweise etwa 0, 02 % und Rest Fe.
6. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen aus Nickel oder einer Nickellegierung bestehende Bodenscheibe (3) bzw. die Zwischenschicht (4) aus Nickel oder einer Nickellegierung eine Stärke zwischen etwa 0, 2 und 2 mm hat.
7. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenscheibe (3) eine Stärke hat, die etwa der Wandstärke des Behälterteils (1) entspricht.
8. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (2) auf der Bodenaußenseite des Behälterteils (1) und ggf. die Bodenscheibe (3) auf der Außenseite der Bodenplatte (2) mit Hilfe des an sich bekannten Schlagpressens bei erhöhter Temperatur, vorzugsweise unter Zwischenlage je einer Folie (6) aus Aluminium od. dgl . gut wärmeleitf ähigem Material f estgelegt ist bzw . s ind .
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